Schuldenbremse: Das Bundesgericht lehnt die aufschiebende Wirkung ab, nun muss der Stadtrat umgehend eine Vorlage präsentieren.

Volksrechte werden explizit in der Verfassung von Bund und Kanton umfassend geschützt. Das gilt auch in Aarau! Verschiedene politische Akteure versuchen seit 2016 immer wieder, den in der zustande gekommenen Volksinitiative geäusserte Auftrag zur Einführung einer Schuldenbremse zu torpedieren – letztmals anfangs November, als Philipp Kühni, Kantonalpräsident der GLP und Stephan Müller, notorischer Einsprecher, den Verwaltungsgerichtsentscheid ans Bundesgericht weiterzogen. Nun ist ein erster Entscheid von Lausanne eingetroffen.