Medienmitteilung zur Vernehmlassung zur Politikfinanzierung
Am 19. November 2023 nahmen die Stimmberechtigten der Stadt Aarau den neuen § 37a der Gemeindeordnung (GO) zur Transparenz in der Politikfinanzierung an.
§ 37a GO verpflichtet zur Offenlegung von Wahlkampfmitteln auf Gemeindeebene bei öffentlich relevantem Interesse. Der Stadtrat schlägt eine Meldepflicht für Wahlkampfausgaben ab CHF 5'000 und eine Berichterstattungspflicht vor. Spenden ab CHF 1'000 sollen einzeln und ab CHF 5'000 mit Identität der Spender offengelegt werden, mit Sanktionen bei Verstößen.
Die FDP Aarau unterstützt Transparenz, kritisiert jedoch die vorgeschlagenen Schwellenwerte als bürokratisch und unverhältnismäßig. Sie lehnt die Sanktionshöhe (bis CHF 2'000) ab, da diese potenzielle Kandidaten abschrecken und die politische Teilhabe gefährden könnte. Sie fordert eine Anpassung der Sanktionen.
Kontakt für Rückfragen: Regina Tschopp, Einwohnerrätin, reginatschopp@gmx.ch Benjamin Böhler, Co-Präsident, benjamin.boehler@bluewin.ch, 079 626 96 28